Allgemeine Geschäftsbedingungen der AvanCarte GmbH.

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen der AvanCarte GmbH

    1. Geltungsbereich

    Für das umseitige und alle künftigen Geschäfte zwischen der Verkäuferin (AvanCarte GmbH) und dem Käufer gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedin­gungen. Sie gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Verkäuferin ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn die Verkäuferin in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Käuferin die Leistung an diese vorbehaltlos erbringt.

    Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung der Verkäuferin maßgebend.

    2. Eigentumsvorbehalt

    Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware (nachstehend "Vorbehaltsware" genannt) bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher ihr aus diesem Vertrag und aus der Geschäftsverbindung zu dem Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldo-forderungen aus Kontokorrent) vor, die mit dem Vertragsabschluss entstehen, bereits entstanden waren oder erst künftig aus der Geschäftsverbindung entstehen werden. Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware im Rahmen von verlängerten Eigentumsvorbehalten berechtigt, sofern dieses im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erfolgt. Nicht gestattet ist insbesondere eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware durch den Käufer.

    Der Käufer tritt die ihm im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen mit Nebenrechten sowie etwaige Ansprüche gegen seinen Versicherer hiermit im Voraus an die dies annehmende Verkäuferin als Sicherheit ab. Soweit die Vorbehaltsware von dem Käufer zusammen mit anderen, nicht der Verkäuferin gehörenden Ware verkauft wird, sind derartige Forderungen etc. in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an die Verkäuferin abgetreten.

    Auf Verlangen des Käufers ist die Verkäuferin verpflichtet, dass ihr zustehende Eigentum an der Vorbehaltsware und die an sie abgetretenen Forderungen an den Käufer insoweit zurück zu übertragen, als deren Wert den Wert der der Verkäuferin gegen den Käufer insgesamt zustehenden Forderungen um mehr als 1 0 % übersteigt.

    3. Zahlung, Preise, Kontaktdaten

    Vereinbarte Preise gelten ab Lager der Verkäuferin. Bei Versendung der Ware an den Käufer gehen sämtliche Beförderungs- und Versendungskosten ab Lager der Verkäuferin zu Lasten des Käufers. Mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Käufer über. Jede Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt die Verkäuferin dem Käufer 2 % Skonto. Rechnungen über weiterberechnete Kosten und Möbel sind innerhalb von 10 Tagen ohne Skontoabzug fällig. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die Verkäuferin berechtigt, eine Verzinsung des Kaufpreises nach §288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die Verkäuferin unbeschadet ihrer weitergehenden Rechte berechtigt, für jede vorgerichtliche Mahnung eine Spesenpauschale in Höhe von bis zu neun EUR zu berechnen. Der Käufer übermittelt an die Verkäuferin rechtskräftig korrekte Geschäfts- und Kontaktdaten und teilt Änderungen unverzüglich schriftlich an die Verkäuferin mit.

    4. Preisänderung

    Erfolgt die Lieferung der Ware vertragsgemäß oder auf Wunsch des Käufers später als innerhalb von 4 Monaten seit dem Datum der Auftragsbestätigung, so ist die Verkäuferin berechtigt, eine nach diesem Zeitraum eintretende Erhöhung der Listenpreise an den Verkäufer im gleichen Umfang weiterzugeben.

    Hat sich die bei der Auftragsbestätigung gültige gesetzliche Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Lieferung geändert, so schuldet der Käufer den am Lieferungstag gültigen Umsatzsteuersatz.

    5. Stundung

    Vereinbaren die Vertragsparteien die Stundung des Kaufpreises - auch durch Hereinnahme von Wechseln etc. - und werden Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers begründen (Unpfändbarkeit, Insolvenzantrag, Wechselprotest etc.) oder kommt der Käufer mit einer Kaufpreisrate mehr als 1 0 Tage in Verzug, so wird der gesamte noch offenstehende Kaufpreis sofort fällig, ungeachtet einer späteren Fälligkeit einzelner Wechsel etc.

    6. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

    Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

    7. Mängelrüge

    Der Käufer hat die gelieferte Ware sofort bei Erhalt auf Mängel und Mengendifferenzen zu überprüfen und etwaige Beanstandungen der Verkäuferin unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen seit Erhalt der Ware zu melden, anderenfalls der Käufer mit seiner Mängelrüge ausgeschlossen ist. Bei verborgenen Mängeln gelten die gesetzlichen Rügefristen. Beim Versendungskauf hat der Käufer die gelieferte Ware auch unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen, und zwar auch dann, wenn die Verpackung unbeschädigt ist, und etwaige Beschädigungen sofort dem Transportunternehmen zu melden.

    8. Haftung

    Die Verkäuferin haftet dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Verkäuferin der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Außerhalb wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Verkäuferin auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung der Verkäuferin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von Satz 1 und 2 unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die Verkäuferin nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

    9. Leihmöbel

    Soweit die Verkäuferin dem Käufer Verkaufsmöbel oder Verkaufsständer leihweise zur Verfügung stellt, erkennt der Käufer (Entleiher) an, diese Möbel sofort nach Beendigung der Geschäftsbeziehung auf eigene Kosten an die Verkäuferin (Verleiherin) zurückzugeben. Kommt der Entleiher seiner Herausgabe-verpflichtung nach entsprechender Fristsetzung nicht nach, ist die Verkäuferin (Verleiherin) berechtigt, statt Herausgabe die Zahlung des in der Proforma-Rechnung ausgewiesenen Kaufpreises zu verlangen. Der Kaufpreis vermindert sich für jedes volle Jahr der leihe um 10 %.

    10. Anwendbares Recht

    Für diese Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen der Verkäuferin und dem Käufer gilt deutsches Recht unter Ausschluss internationalen Einheits­rechts, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (UN-Kaufrecht).

    11. Gerichtsstand

    Ausschließlicher Gerichtsstand beider Parteien für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten - auch aus Urkunden, Wechseln und Schecks - ist Bremen (stadtbremische Gerichte).

    12. Teilnichtigkeit

    Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen jenes Vertrages nicht berührt.